Allgemeines Geschäftsbedingungen
zum Digital-Signage Miet- und Werbefinanzierungskonzept
Stand: Mai 2025
1. Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen und Konditionen für die Vermietung und Installation von digitalen Monitoren und Stelen sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen durch die W.P. highlights GmbH & Co. KG (im Folgenden "Auftragsnehmer") an den Auftraggeber. Diese AGB sind integraler Bestandteil des Vertrags und gelten für sämtliche Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrags erbracht werden. Die Parteien erkennen die rechtliche Verbindlichkeit dieses Vertrags an und sind bestrebt, eine klare und transparente Grundlage für ihre Zusammenarbeit zu schaffen. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dient dem Schutz beider Vertragsparteien.
Die nachfolgenden Regelungen definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Konditionen für die Bereitstellung (Miete) von Hard- und Software, die Erstellung von Abspielprogrammen und die Abwicklung von Werbeschaltungen, sowie die Modalitäten für die Abrechnung und den Support während der Vertragslaufzeit. Durch Unterzeichnung dieses Vertrags erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB und verpflichtet sich zur Einhaltung der darin festgelegten Bestimmungen.
2. Vertragsgegenstand - Leistungsbeschreibung
Der Vertragsgegenstand dieses Vertrags umfasst die Vermietung und Installation von Hard- und Software für digitale Information und Werbung mittels professioneller Monitore für den Innen- und Außenbereich mit umfangreichem Service und Support durch die W.P. highlights GmbH & Co. KG.
Dies schließt folgende Leistungen ein:
2.1 Die Installation der digitalen Monitore und Stelen am vereinbarten Standort und Inbetriebnahme.
2.2 Die Bereitstellung einer individuellen Software im Unternehmensbranding, einschließlich eines Abspielprogramms für die Monitore. Einschließlich Informationen nach individueller Vereinbarung.
2.3. Wahlweise je nach Vertragsgestaltung eine Einweisung und Schulung des Auftraggebers, um Inhalte eigenständig zu erstellen, zu ändern und zu veröffentlichen oder der komplette redaktionelle Service durch den Auftragnehmer.
2.4 Die Hard- und Software bleibt Eigentum der Firma W.P. highlights GmbH & Co. KG.
3. Vertragsparteien
Die Vertragsparteien in Bezug auf den oben genannten Vertrag sind:
3.1 Auftragsnehmer
W.P. highlights GmbH & Co. KG, Bahnhofstr, 29, 26871 Papenburg.
3.2 Auftraggeber
Auftraggebers eingefügt werden, z. B. der Name des Unternehmens, Geschäftsführer, Inhaber, Adresse, Kontaktinformationen, etc.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise und Zahlungsbedingungen sind eng mit den erzielten Werbeeinnahmen verknüpft und zielen darauf ab, die Kosten für die erbrachten Leistungen durch die Einnahmen aus den Werbeschaltungen zu decken. Dieses Modell ermöglicht es dem Auftraggeber, die Dienstleistungen ohne direkte finanzielle Belastung in Anspruch zu nehmen. Die Preise und Zahlungsbedingungen im Rahmen des oben genannten Vertrags sind wie folgt festgelegt:
4.1 Kostenfreie Leistungen für den Auftraggeber
Alle im Vertrag aufgeführten Leistungen, einschließlich der Vermietung von digitalen Monitoren und Stelen, eine Software, die Einrichtung und Erstellung von Inhalten, der Einweisung und Schulung sowie des technischen Supports während der Vertragslaufzeit.
4.2. Vergütung durch Werbeeinnahmen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt ausschließlich über die Werbeeinnahmen, die durch die Werbeschaltungen auf den Monitoren generiert werden. Eine Mindesteinnahme (4.3) müssen im Jahr erreicht werden.
4.3. Mindestwerbeeinnahmen
Um die Vergütung für den Auftragnehmer sicherzustellen, sind mindestens Werbeeinnahmen pro Jahr erforderlich. Die Höhe der Mindesteinnahme richtet sich nach der Auswahl und Anzahl der Hardware. Sie wird im Vertrag festgelegt. Sollten diese Mindesteinnahmen nicht erreicht werden, hat der Auftraggeber die Option, die Differenz auszugleichen, um die Vergütung des Auftragnehmers zu gewährleisten. Falls nicht, erhält der Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht. (4.4.).
4.4 Sonderkündigungsrecht
Falls die erforderlichen Mindestwerbeeinnahmen der Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden und der Auftraggeber die Differenz nicht ausgleichen möchte, behält sich der Auftragnehmer ein Recht, den Vertrag mittels Sonderkündigung zum Ende der Vertragslaufzeit der längsten Vertragsdauer des aktivierten Werbepartners. Eine Verkürzung der Frist ist dann möglich, wenn man sich vertraglich mit dem Werbepartner zum vorzeitigen Ausstieg des Vertrags einigen kann.
5. Liefer- und Vertragsbedingungen
Die Lieferung und Installation der digitalen Monitore und Stelen am Standort erfolgt durch den Auftragnehmer mit folgenden Voraussetzungen:
5.2. Vorbereitung des Montageortes
Der Auftraggeber stellt alle Voraussetzungen zur Installation der Hardware (wie z.B. Fundament für Stelen im Außenbereich und Energieversorgung von 230 Volt/16A sowie einen Internetanschluss - LAN oder 100 % stabiles WLAN von mindestens 200 Mbit) am Montageort zur Verfügung und übernimmt die laufenden Kosten mit Service dafür. Eine genaue Anforderung wird mit dem Vertrag festgehalten.
5.3 Kostenfreie Bereitstellung
Die Bereitstellung umfasst die Lieferung der Hard- und Software, Installation und Konfiguration sämtlicher erforderlicher Software und Komponenten, damit der Auftraggeber die Dienstleistungen gemäß den Vertragsbedingungen zur Miete nutzen kann. Diese Bereitstellung erfolgt kostenfrei für den Auftraggeber und ist integraler Bestandteil der im Vertrag und Laufzeit festgelegten Leistungen.
5.4 Software-Service und technischer Support
Eine Digital-Signage-Software, die über das Internet als Cloud-Version während der Laufzeit Verfügung gestellt wird, erhält der Auftraggeber kostenfrei. Außerdem steht ihm einen kostenfreien Service und Support (siehe 6.0) zugesichert.
5.5. Pflichten des Auftraggebers zum Betrieb
Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die digitale Hardware während eines vereinbarten vertraglichen Zeitraums, der Tage und der Betriebsstunden während der gesamten Laufzeit einzuhalten sind. Die Hardware verfügt über automatische Ein- und Ausschaltfunktionen und zeichnet den tatsächlichen Zeiten des Betriebes auf. Dies ist auch notwendig, um den Werbetreibenden einem Nachweis und Rechnung ausstellen zu können.
5.6 Wettbewerbsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit kein weiteres digitales Abspielsystem mit Monitoren und Werbeschaltungen zu betreiben.
5.7 Versicherungsschutz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen angemessenen Versicherungsschutz zur Haftung der Hardware zu sorgen. Dieser Versicherungsschutz sollte insbesondere Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Verlust der Hardware abdecken. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Versicherung und stellt sicher, dass der Auftragnehmer über die entsprechenden Versicherungsnachweise und Informationen verfügt.
5.8 GEZ-Gebühren
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Kosten für die gesetzlichen Rundfunkgebühren, GEZ.
5.9 Pflege und Reinigung
Der Auftraggeber wird die Hardware in regelmäßigen Abständen reinigen, um deren einwandfreie Funktionsfähigkeit und äußeres Erscheinungsbild zu erhalten. Die Reinigungsmaßnahmen sollten schonend und den Herstellerempfehlungen zur Einweisung entsprechend durchgeführt werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
6. Werbeeinspielungen und Provisionen
Sämtliche vertraglichen Leistungen sowie die Betreuung, Erstellung und Abrechnung von Werbepartner von W.P. highlights angeboten werden, werden durch die Einnahmen aus Werbeschaltungen innerhalb des laufenden Programms finanziert. Diese Werbeschaltungen werden automatisch in kurzen zeitlichen Blöcken innerhalb des laufenden Programms platziert. Dem jeweiligen Werbepartner wird eine vertraglich zugesicherte Anzahl von Schaltungen pro Monat garantiert.
Die Verträge mit den Werbepartnern haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Auftraggeber hat das Recht, eigene Vertragspartner für seinen Standort vorzuschlagen, die vorrangig übernommen werden. Die gesamte Kundenakquise, Vertragsabwicklung, Abrechnung und Betreuung sowie Erstellung im Hinblick auf einer modernen Werbeschaltung wird exklusiv von W.P. highlights koordiniert und durchgeführt.
Für jede Werbeschaltung erhält der Auftraggeber eine vereinbarte Provisionsvergütung. Diese Vergütung wird nach Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit ausbezahlt, vorausgesetzt, die Werbeschaltungen wurden erfüllt und die Rechnung vollständig beglichen.
Eigene Werbeschaltung und Zugriff auf die Werbeschaltung ist vom Auftraggeber für Externe nicht erlaubt.
7. Software-Service und technischer Support
Im Rahmen der Vertragsdauer verpflichtet sich der Dienstleister, einen umfassenden Service für den Betrieb der digitalen Hardware während des Vertragszeitraumes bereitzustellen.
7.1 Installation der Software auf Monitoren und digitalen Stelen inklusive der Vergabe von Nutzungsrechten.
7.2 Entwicklung und Einrichtung eines validen Templates für das Abspielprogramm, angepasst an das Corporate Branding des Unternehmens.
7.3 Je nach Vertragsgestaltung, die Bereitstellung einer Software-Editor-Lizenz als Cloud-Version, inkl. Konfiguration für den Auftraggeber, die die Erstellung eigener Inhalte ermöglicht.
7.4 Je nach Vertragsgestaltung, Durchführung von einer Schulungen für Mitarbeiter bezüglich der Nutzung der Software-Lizenz.
7.5 Kostenloser Support: Unterstützung bei Software- und Hardwareproblemen über eine Hotline per E-Mail oder Telefon von Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr.
8. Rückgabe und Übergabe nach Vertragsende
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei Vertragskündigung wird die Abspielgeräte (Stelen und Monitore) zurückzugeben. Es ist wie folgt geregelt:
8.1 Rückgabetermin und -Ort
Ein geeigneter Termin und Ort für die Rückgabe werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.
8.2 Zustand der Hardware
Die Hardware muss in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben werden, einschließlich der Funktionsfähigkeit und des äußeren Erscheinungsbilds.
8.3 Rücktransportkosten
Die Kosten für den Rücktransport der Hardware trägt der Auftragnehmer, wobei der Auftraggeber bei der organisatorischen Abwicklung (Zugang zu allen Bereichen) unterstützt.
8.4 Übergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll wird erstellt, um den Zustand der zurückgegebenen Hardware zu dokumentieren und als Grundlage für eventuelle spätere Ansprüche zu dienen.
9. Widerrufs- und Rückgaberecht
In Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und anderen juristischen Personen gelten die im Vertrag festgelegten Bedingungen und Vereinbarungen als maßgeblich. Das Widerrufsrecht nach Verbraucherrecht findet keine Anwendung.
10. Gewährleistung und Garantie
W.P. highlights gewährleistet, dass die bereitgestellte Soft- und Hardware den vertraglich vereinbarten Spezifikationen und Qualitätsstandards entspricht. Im Falle von Mängeln oder Abweichungen erfolgt Nachbesserung und Ersatzlieferung in einer angemessenen Frist.
11. Datenschutz und Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Im Rahmen des oben genannten Vertrages gelten die folgenden Datenschutzbestimmungen und Datenschutzerklärungen:
11.1 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und zu vertraglichen Zwecken.
11.2 Die genauen Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung detailliert festgelegt. Die Datenschutzerklärung wird dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und kann auch auf unserer Website eingesehen werden.
11.3 Einwilligung zur Datenverarbeitung
Der Kunde erklärt sich durch die Annahme dieses Vertrags ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten vom Anbieter zu den in der Datenschutzerklärung genannten Zwecken verarbeitet werden.
11.4 Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nähere Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung.
11.5 Abschluss einer Auftragsverarbeitung zum Datenschutz
Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird eine vertragliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
12. Nutzungsbedingungen zur Software und Veröffentlichungen von Inhalten
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten.
12.1. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen besteht bei der Datenübertragung im Internet grundsätzlich das Risiko, dass Dritte unbefugten Zugriff auf übermittelte Informationen erlangen. Der Kunde ist sich dieser Risiken bewusst und nimmt sie in Kauf.
12.2. Nutzungsbedingungen der Software
Die vom Anbieter bereitgestellte Software darf vom Auftraggeber nur zu den in diesem Vertrag festgelegten Zwecken je nach Vertragsart genutzt werden. Jegliche Nutzung der Software, die gegen geltendes Recht, insbesondere Urheberrechte, Jugendschutzbestimmungen oder andere gesetzliche Vorschriften, verstößt, ist ausdrücklich untersagt.
12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verwenden und keine rechtswidrigen oder beleidigenden Inhalte zu veröffentlichen.
13. Haftungsausschluss
Haftung bei Veröffentlichung von eigenen Inhalten. Der Auftraggeber ist allein für die von ihm veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Er sichert zu, sämtliche erforderlichen Rechte und Lizenzen an den veröffentlichten Inhalten zu besitzen oder die erforderlichen Genehmigungen von Dritten eingeholt zu haben. Der Auftraggeber haftet für jegliche Rechtsverstöße oder Schäden, die durch die Veröffentlichung seiner eigenen Inhalte entstehen könnten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die vom Auftraggeber veröffentlicht werden.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung seiner Inhalte entstehen könnten. Die Nutzungsbedingungen der Software und die Haftungsregelungen bei der Veröffentlichung von eigenen Inhalten sollen sicherstellen, dass die Software ordnungsgemäß genutzt wird und das der Auftraggeber die geltenden Gesetze und Vorschriften einhält. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die von ihm veröffentlichten Inhalte und haftet für etwaige Verstöße gegen das Urheberrecht, Jugendschutzgesetz, Hass und Hetze-Verstöße (EU-Digital-Service-Act) oder andere rechtliche Bestimmungen.
14. Vertragslaufzeit / Kündigungsbedingungen
Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre ab dem Datum des Vertragsabschlusses.
14.1 Automatische Verlängerung
Nach Ablauf der 5-jährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 2 weitere Jahre, sofern keine der Vertragsparteien schriftlich und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigt.
14.2 Kündigungsfrist
Die Kündigung des Vertrags ist möglich, wenn sie schriftlich erfolgt und mindestens 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit des längsten Werbepartners eingeht.
14.3 Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht besteht gemäß den im Vertrag festgelegten Bestimmungen, insbesondere wenn die Mindestwerbeeinnahmen nicht erreicht werden und die Differenz vom Auftraggeber nicht ausgeglichen wird und bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder anderen außergewöhnlichen Umständen. Die Kündigungsfrist beträgt nach der längsten vertraglichen Laufzeit eines Werbepartners nach Aussprache.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Papenburg, Deutschland, vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt unabhängig von Wohnsitz oder Sitz des Kunden oder des Anbieters und dient der erleichterten Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag.
15.1 Schlichtungsverfahren
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Schlichtung/Mediation unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit einem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten geschlichtet.
Sollte es in dem Schlichtungsverfahren nicht zu einer tragfähigen Lösung kommen, so steht es beiden Parteien frei, ein zuständige Gericht anzurufen. Die Parteien sind allerdings nicht gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.
15.2 Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, die Gerichtsbarkeit von Papenburg anzuerkennen und sich diesem Gerichtsstand zu unterwerfen.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung der Vertragsparteien.
16.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
16.2 Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.
16.3 Der Vertrag und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind nicht übertragbar oder abtretbar, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor, die von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
16.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.5 Alle Mitteilungen und Benachrichtigungen im Rahmen dieses Vertrags sind schriftlich zu übermitteln und gelten als zugestellt, wenn sie per E-Mail, Fax oder per Post an die zuletzt bekannte Adresse der Vertragsparteien gesendet werden.
16.6 Diese Schlussbestimmungen stellen einen integrierten Bestandteil des Vertrags dar und regeln alle sonstigen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt sind.
