Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 2024
1.Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Bedingungen für die Schaltung von Anzeigenwerbung in Golfclubs durch Werbepartner. Der Werbepartner erwirbt das Recht, seine Werbemittel an den von uns zur Verfügung gestellten Werbeflächen in Golfclubs zu platzieren. Dieser Vertrag wird zwischen der W.P. Highlights GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 29, 26871 Papenburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem werbetreibendem Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen.
2. Gegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Schaltung von Bild- und Videoanzeigen sowie Sponsorplatzierungen auf dem laufenden Golf-TV Kanal. Die genauen Spezifikationen bezüglich Goflplatz, Werbeform, Dauer und Mindestanzahl der Schaltungen werden
nach den aktuellen Preisen festgelegt und vertraglich vereinbart.
3. Laufzeit
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.
§4 Erstellung und Freigabe der Werbevorlage
(1) Die Erstellung der Werbemittel erfolgt durch den Medienservice des Auftragnehmers oder nach den Formatvorgaben des Golf-TV vom Auftraggebers. Nach einem Briefing der Inhalte vom Auftraggeber erfolgt ein Vorschlag und einem Korrekturdurchgang zur Veröffentlichungsfreigabe.
(2) Der Auftraggeber kann auch eine Vorlage nach unseren technischen Voraussetzungen stellen. Vor der Veröffentlichung prüfen der Medienservice und der Golfclub die Werbevorlage hinsichtlich Format, Qualität sowie Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Jugendschutz und Urheberrecht. Eine Veröffentlichungsfreigabe wird erteilt, sobald alle Kriterien erfüllt sind.
(3) Der Auftraggeber hat das Recht, die Vorlage der Werbemittel zu wechseln. Für jeden Wechsel wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Jeder neue Werbemittelentwurf unterliegt einem erneuten Prüfungsdurchlauf, der innerhalb von 7 Tagen abgeschlossen wird. Nach erfolgter Freigabe wird das Werbemittel ausgetauscht.
§5 Bestellung / Preise / Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarte Vertragslaufzeit erfolgt im Voraus nach Auftragserteilung und Rechnungsstellung. Der Auftraggeber erhält einen elektronisch erfassten Schaltungsnachweis, der die Einhaltung der vereinbarten Mindestschaltung im gesamten Zeitraum bestätigt.
Für alle Leistungen gelten die jeweiligen gültigen Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§6 Störungen, Ausfall und Reklamationen
Im Falle von technischen Störungen oder Ausfällen, die zu einer Unterbrechung der vereinbarten Werbeschaltungen führen, werden die betroffenen Schaltungen gutgeschrieben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
§7 Kündigung
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der 12-monatigen Vertragslaufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien außerordentlich gekündigt wird. Kündigungen müssen schriftlich mindestens drei Monate vor Vertragsende eingereicht werden.
§8 Außerordentliche Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es einem der Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann, den Vertrag bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bis zur Beendigung durch eine ordentliche Kündigung fortzusetzen.
(2) Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung gelten insbesondere:Rechtsverstöße in den Werbevorlagen, die gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Jugendschutz- und Urheberrechtsgesetze sowie weitere illegale Inhalte.
Die Einstellung des TV-Programms durch den Golfclub, auf dem die Werbeinhalte geschaltet werden.
Weitere Pflichtverstöße, die eine außerordentliche Kündigung begründen können, umfassen schwerwiegende Straftaten zulasten des Vertragspartners oder dessen Mitarbeiter, wie Diebstahl, Körperverletzung, schwere Beleidigungen, sexuelle Belästigung.
(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden Umstands erklärt werden.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung erfolgt eine Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Rückvergütung für die noch nicht erbrachten, bereits bezahlten Leistungen, abzüglich der bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten.
§9 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Auftraggebers in Papenburg zuständig.
§10 Schlussbestimmungen
Soweit hierin nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Werbeschaltungen.
