Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Werbetreibende (AGB)

Stand 2026

Präambel

Die W.P. Highlights GmbH & Co.KG betreibt ein exklusives Netzwerk für digitale Außenwerbung (Digital Signage) auf ausgewählten Golfanlagen. Ziel ist es, werbetreibenden Unternehmen eine hochwertige Plattform zu bieten, um eine kaufkräftige und lifestyle-orientierte Zielgruppe in einem entspannten, emotional positiven Umfeld direkt am „Point of Interest“ anzusprechen. Durch die Platzierung von modernen Monitorsystemen an strategisch markanten Punkten der Golfplätze
(z. B. Clubhäuser, Restaurantsbereiche und Abschlagsbereiche) ermöglicht der Auftragnehmer eine innovative Form der Markenkommunikation. Diese AGB bilden die Grundlage für eine professionelle, rechtssichere und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer, dem werbetreibenden Auftraggeber und den kooperierenden Golfclubs.

Dabei steht die Qualität der visuellen Darstellung sowie die Wahrung der Etikette und des exklusiven Ambientes der Golfanlagen im Vordergrund.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Schaltung von Werbeanzeigen (Bilder, Videos, Themensponsoring) auf digitalen Informationssystemen (Digital Signage) auf Golfanlagen zwischen der W.P. Highlights GmbH & Co.KG, Bahnhofstraße 29, 26871 Papenburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem werbetreibenden Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“).


2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die Ausspielung von digitalen Werbeinhalten des Auftraggebers auf Monitoren in vereinbarten Golfclubs.


2. Der genaue Umfang der Leistung (Dauer, Standorte, Mindestanzahl der Schaltungen/Loops) ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung sowie den vereinbarten Tarifen auf der Plattform
www.golfplatz-werbung.online.  .


§ 3 Vertragsschluss und Online-Buchung

1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum - Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.


2. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs auf der Website gibt der Auftraggeber ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch den Beginn der Werbeausspielung zustande.


§ 4 Bereitstellung von Inhalten und Mitwirkungspflichten

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbeinhalte (Content) in der vom Auftragnehmer spezifizierten Form und Auflösung (Medienvorlage) rechtzeitig bereitzustellen.


2. Der Auftragnehmer prüft die Inhalte auf technische Umsetzbarkeit sowie auf offensichtliche Verstöße gegen:

  • Das Image und die Wettbewerbsinteressen der jeweiligen Golfanlage;
  • Persönlichkeitsrechte und Jugendschutzbestimmungen;
  • Strafrechtliche Bestimmungen (z. B. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).


3. Letztentscheidungsrecht: Der jeweilige Golfclubbetreiber behält sich als Inhaber des Hausrechts ein finales Freigaberecht für alle Werbeinhalte vor. Bei berechtigter Ablehnung durch den Club ist der Auftraggeber zur Lieferung alternativer, konformer Inhalte verpflichtet.


4. Sollte der Auftraggeber keine geeigneten Vorlagen liefern können, bietet der Auftragnehmer die Erstellung von Inhalten gegen gesonderte Vergütung an (§ 5).


§ 5 Medien-Service (Produktion)

1. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erstellung von Medienvorlagen, erfolgt dies nach den Vorgaben

des Auftraggebers.


2. Im vereinbarten Preis ist ein Briefing, ein Gestaltungsvorschlag sowie ein Korrekturdurchgang enthalten. Zusätzliche Änderungen werden nach Zeitaufwand gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.


3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich auf die Dauer des Werbevertrages begrenzte Recht ein, die erstellten Inhalte für die Werbung auf den vereinbarten Golfanlagen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung (z. B. eigene Website, Social Media) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.


§ 6 Urheberrechte und Haftungsfreistellung

1. Der Auftraggeber garantiert, dass er Inhaber aller für die Schaltung erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte) an den zur Verfügung gestellten Inhalten ist.


2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder wegen gesetzwidrigen Inhalts der Medienvorlage gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.


§ 7 Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


2. Die Zahlung erfolgt im Voraus über die angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, PayPal, GooglePay).


3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausspielung der Werbung bis zur vollständigen Zahlung zu unterbrechen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.


§ 8 Laufzeit und Kündigung

1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.


2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.


3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragsinhalte (z.B. Urheberrechte/Gesetze) verstößt;
  • der Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird;
  • der Kooperationsvertrag zwischen dem Auftragnehmer und der Golfanlage endet.


§ 9 Störungen und Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine bestmögliche Verfügbarkeit der Systeme. Unvorhersehbare technische Störungen oder Wartungsarbeiten an den Monitoren der Golfanlagen können jedoch zu kurzzeitigen Ausfällen führen.


2. Im Falle eines nachgewiesenen Ausfalls, der die vereinbarte Mindestschaltung unterschreitet, werden die fehlenden Schaltungen nachgeholt oder die Laufzeit entsprechend verlängert.


3. Eine anteilige Rückvergütung erfolgt nur dann, wenn eine Nachholung der Schaltungen aus technischen oder zeitlichen Gründen unmöglich ist.

§ 10 Haftungsbeschränkung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).


2. Die Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.


§ 11 Änderung von Werbeinhalten

Der Auftraggeber kann gegen eine Bearbeitungsgebühr den Austausch von Werbeinhalten verlangen. Die neue Medienvorlage muss erneut den Prüfprozess durchlaufen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel innerhalb von 5-7 Werktagen nach technischer Freigabe.


§ 12 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und zur Erbringung der Leistung verarbeitet. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Papenburg.


3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (Textform, z.B. E-Mail, genügt).


4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).